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Haftungsverteilung beim Linksabbieger-Überholfall

Beim Linksabbiegen kommt es im Straßenverkehr häufig zu Verkehrsunfällen. Wer abbiegen will muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen und dabei den Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“) benutzen. Der Längsverkehr hat Vorrang.

5. Juni 2020

Fahrstreifenwahlrecht nach dem Abbiegen

Bei einigen Straßenkreuzungen gibt es nur einen Linksabbiegerstreifen. Die Straße, in die abgebogen wird, verfügt jedoch über mehrere Fahrstreifen.

22. April 2020