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Verkürzte Abschreibung von vermieteten Immobilien

Grundsätzlich sind vermietete Immobilien über 50 Jahre abzuschreiben. Die Abschreibungsdauer kann jedoch verkürzt werden, wennn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist. Den Nachweis hierfür hat der Bundesfinanzhof jetzt erleichtert.

12. März 2022