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Schockschaden auch bei Pflegefehlern

Sogenannte „Schockschäden“ stellen dem Bundesgerichtshof nach – wie im Falle einer unmittelbaren Beeinträchtigung – eine psychische Störung von Krankheitswert und damit eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar. Das besondere hieran ist, dass diese Beeinträchtigung nicht … Weiter lesen

30. März 2024