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Keine reduzierte Substantiierungslast im Regressprozess

Klagt ein Patient gegen seinen Arzt wegen Behhandlungsfehlern, trifft ihn nach herrschender Rechtsprechung nur eine reduzierte Substantiierungspflicht. Das gilt aber dann nicht, wenn es sich um einen Regressprozess (§839a BGB) gegen den Sachverständigen handelt.

10. Juni 2020