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Mitwirkungspflicht im Sozialverfahren

Die Anforderungen an einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB sind niedrig anzusetzen. Es gilt der Amtermittlungsgrundsatz. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Antragsteller von allen Mitwirkungspflichten frei ist, so das Landessozialgericht Bayern.

22. Juli 2021