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Grunderwerbssteuer bei Erwerb von Teileigentum

Bisher war umstritten, ob bei Erwerb von Teileigentum an einer Immobilie die Grunderwerbssteuer auf Basis des Kaufpreises zu bemessen ist oder ob dabei der Kaufpreis um die anteilige Instanthaltungsrücklage zu reduzieren ist. Diese Frage hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

7. März 2021