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Beratungspflichten des Architekten und Tragwerksplaners – Standortbezogene Gefahren

Der mit der Grundlagenermittlung beauftragte Architekt muss mit dem Auftraggeber erörtern, ob dieser trotz ihm bekannter risikoreicher Bodenverhältnisse – hier: unzureichende Standsicherheit des Bauvorhabens wegen der Lage an einem abbruchgefährdeten Steilhang – an dem Bauvorhaben festhalten will. Unterlässt der Architekt … Weiter lesen

10. Dezember 2013