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Ausgleich einer arbeitsrechtlichen Abfindung im Zugewinn

Soweit eine aus der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses enthaltene Abfindung nicht zum Ausgleich des weggefallenen Arbeitsentgelts benötigt wird, ist sie als Vermögensbestandteil anzusehen und ein Zugewinn auszugleichen. Der BGH hatte sich wiederholt zur arbeitsrechtlichen Abfindung geäußert. Die Problematik ist, ob diese … Weiter lesen

21. März 2014