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Beschwerderecht des Bevollmächtigten bei Erweiterung der Betreuung

Ein Vorsorgebevollmächtigter kann auch dann noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Erweiterung der Betreuung um die Befugnis des Betreuers zum Widerruf der Vollmacht einlegen, wenn der Betreuer die Vorsorgevollmacht bereits wirksam widerrufen hat.

14. Februar 2021