Koch Lemke Machacek PartGmbB

Telefonanschluss ist Vermietersache

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Wer ist verantwortlich für einen defekten Telefonanschluss, wenn der Defekt zwischen Hausanschluss und Wohnung liegt, also nicht der Telefongesellschaft anzulasten ist? Amtsgericht und Landgericht hatten unterschiedlich entschieden, jetzt war der Bundesgerichtshof (BGH) dran. Und der gab der Mieterin Recht. Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung , die der Vermieter jederzeit sicherzustellen hat, gehört auch die Nutzbarkeit eines Telefonanschlusses. Das, so einschränkend der BGH, würde aber nur dann gelten, wenn die Wohnung mit einer sichtbaren Telefonsteckdose ausgestattet sei.

BGH vom 5.12.20189 zum Az. VIII ZR 17/18

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Will ein Vermieter die Verantwortlichkeit für einen Telefonanschluss ausschließen – in Zeiten von Handys durchaus überlegenswert -, ist dringend zu raten, bei einem Mieterwegsel alte Dosen zurückzubauen oder im Mietvertrag ausdrücklich auf die fehlende Funktionsfähigkeit der Telefondosen hinzuweisen.“