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Urheberrecht an kostenlosen Bildern im Internet

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Gerne werden private Internetseiten mit kleinen Bildern aufgehübscht. Diese werden über die gängigen Suchmaschinen regelmäßig unter dem Begriff „kostenlos“ gesucht. Doch das ist gefährlich, wie das Landgericht Frankfurt feststellte. Denn alleine daraus kann nicht geschlossen werden, dass diese Inhalte gemeinfrei sind. Denn die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an die Sorgfalt. der Nutzer/Verwender von Bildern, Zeichnungen, Clips u.ä. hat vor der Nutzung daher die urheberschaft und Nutzungsmöglichkeiten zu klären.

LG Frankfurt vom 3.9.2018 - o3 S 10/18

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Das gilt insbesondere auch für die etablierten Bilderbörsen, die vielfach auch kostenfreies Material anbieten, allerdings verlangen, dass die Qulle resp. der Urrechtsinhaber angegeben wird.“