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Versandapotheken müssen ein Widerrufsrecht gewähren

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Eine der größten Versandapotheken, die Kette DocMorris, hat vor dem Kammergericht Berlin eine Niederlage hinnehmen müssen. Auch Medikamente, online gekauft, unterliegen dem Widerrufsrecht und müssen daher zurückgenommen werden. Ein genereller Ausschluss des Widerrufsrechts per AGB unterfalle nicht dem Ausnahmetatbestand des § 312 g Abs. 2 BGB, so das Oberlandesgericht. Denn Medikamente seien keine Ware, die stets als „schnell verderbend“ bezeichnet werden kann. Vielmehr fand das Kammergericht eine klare Aussage zu dieser Argumentation der Kette:

„Die Annahme eines ‚rechtlichen Verderbens‘ erscheine als eine interessensgeleitete semantische Kunstkonstruktion, welche dem Gesetzeswortlaut und dem erkennbaren Gesetzgeberwillen ersichtlich zuwiderlaufe.“

KG Berlin, Urteil vom 9.11.2018, 5 U 185/17

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Das Gericht hat nur den generellen Ausschluss des Widerrufsrechts als rechtswidrig angesehen. Im Einzelfall, so deutet das Gericht an, kann bspw. bei Entfernung einer Versiegelung durchaus ein Ausschluss des Widerrufs gegeben sein, mit der Folge, dass die Versandapotheke die Medikamente nicht mehr zurücknehmen muss.“