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Volkswagen und der Dieselskandal – die nächste Runde

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Nach Auffassung des Landgerichts Dortmund stellt eine manipulierende Motorsteuerung einen erheblichen Sachmangel dar. Diese berechtigt zunächst den Pkw-Hersteller zur Nachbesserung. Doch dauert diese mehr als sechs Monate, ist dem Käufer eine Nacherfüllung nicht zumutbar. Der Käufer ist damit zum Rücktritt berechtigt.

LG Dortmund vom 13.8.2018 zum Az. 25 O 213/17

 

Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Ein weiterer Rückschlag für VW, der nicht unerwartet kam.“