Zahnreinigung zu Pauschalpreisen ist unzulässig
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Ein Zahnarzt hatte Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zu einem Pauschalpreis angeboten. Eigentlich ganz übersichtlich für die Patienten, nicht aber für die Aufsichtsbehörden. Unzulässig, urteilten die. Es verstoße gegen die preisrechtlichen Vorschriften der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und sei zugleich unlauterer Wettbewerb (§ 4 Nr. 4 UWG). Der Zahnarzt wehrte sich dagegen, hatte aber vor dem Oberlandesgericht letztlich keinen Erfolg.
OLG Frankfurt am Main vom 21.07.2016 zu Az. 6 U 136/15