Koch Lemke Machacek PartGmbB

Betreuungsrecht

Für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, für sich selber zu sorgen, gibt es seit 1992 das Betreuungsrecht. 2023 reformierte der Gesetzgeber das Betreuungsrecht dahingehend, dass im Vordergrund die Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben stehen soll. Maßstab soll damit nicht mehr das Wohl des Betreuten sein, sondern ein Leben nach seinen Wünschen. Angekommen ist das in der Rechtswirklichkeit immer noch nicht ganz.

Unsere anwaltliche Dienstleistung, die auf einer mehrjährigen Arbeit der sachbearbeitenden Rechtsanwälte auch als Berufsbetreuer beruht, konzentriert sich zum einen auf die Beratung und Vertretung von Berufsbetreuern im Rahmen der Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche sowie der Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche. Zum anderen vertreten wir Angehörige in ihrem Bestreben, statt eines Berufsbetreuers (wieder) in das Amt des Betreuers zu kommen.

Unsere Rechtsgebiete:

  • Betreuungsrecht des BGB
  • Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
  • Haftungsrecht
  • Berufsrecht der Betreuer

Ihre Ansprechpartner

Unser Angebot zum Betreuungsrecht

  • Abwehr von Haftungsverfahren gem. § 1826 BGB gegen (Berufs-)Betreuer
  • Wiedereinsetzung in den Stand eines Betreuers
  • Berufsrecht der Berufsbetreuer
  • Einforderung von Vergütungsansprüchen für Berufsbetreuer
  • Mediation bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuern, Angehörigen und Pflegekräften
  • Fertigung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Verfahren zur Abwehr einer bestehenden Betreuung übernehmen wir nicht.

Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht

Auf diesen Seiten finden Sie aktuelle Informationen und Neuigkeiten aus dem Betreuungsrecht.

Dossier

Weiterführende Informationen zur Reichweite und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen finden Sie in unserem Dossier “Patientenverfügungen” auf dieser Seite.