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Abmahnung auch bei vielen Einzelverstößen

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Begeht ein Arbeitnehmer viele Einzelverstöße, die jeder für sich eine Kündigung nicht rechtfertigen, kann der Arbeitgeber nicht ohne Abmahnung kündigen, auch wenn die Summe der Einzelverstöße zwischenzeitig eine Kündigung rechtfertigen würde, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Denn die Dokumentationsfunktion der Abmahnung hat gerade zum Inhalt, dem Arbeitnehmer zu zeigen, wann das Maß zur Kündigung erreicht ist.

LAG Köln vom 6.9.20108 zum Az. 6 Sa 64/18

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Es gibt keine Regel, wonach zwingend vor einer Kündigung abzumahnen ist. Allerdings zeigt die Entscheidung des LAG Köln, dass eine Kündigung ohne Abmahnung immer wohl überlegt sein sollte.“