Abstandsflächen nach Landesbauordnung auch im BGB
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 30.01.2017 entschieden, dass die nach der Landesbauordnung festgelegten Abstandsflächen für den Nachbarn auch im zivilrechtlichen Nachbarschutz über § 1004 BGB wirken. Im konkreten Fall hatte der Störer zu seinem Nachbarn eine Wärmepumpe in einem Abstand von nur 2 m angebracht. Diese musste er beseitigen.
OLG Nürnberg vom 30.01.2017 zum Aktenzeichen 14 U 2612/15
Anmerkungen von Rechtsanwältin Koch:
Dieses Urteil ist interessant, da möglicherweise durch eine zivilrechtliche Inanspruchnahme ein schnellerer Rechtsschutz erreicht werden kann. Über § 1004 BGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB kann das öffentlich- rechtliche Instrumentarium der Abstandsflächenrechte (als Schutzgesetz) hinein transportiert werden. Der betroffene Nachbar hat also zwei Gerichtsbarkeiten zur Auswahl.