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Adoption im Ausland

Mitgeteilt von Ehemalige

Die Adoptionsvermittlungsstellen sind nicht verpflichtet, ein internationales Adoptionsvermittlungsverfahren durchzuführen, wenn in dem Heimatstaat des Kindes die Adoption gesetzlich verboten ist und dieser Staat nicht dem Haager Adoptionsübereinkommen beigetreten ist (hier: Algerien).

Unter diesen Voraussetzungen sind die Adoptionsvermittlungsstellen auch nicht verpflichtet, nach § 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 AdVermiG die Eignung der Adoptionsbewerber zu prüfen und einen Sozialbericht zu erstellen.

Die Adoptionsvermittlungsstellen sind nicht nach § 7 Abs. 1 AdVermiG verpflichtet, die Eignung der Adoptionsbewerber zu überprüfen, wenn diese mit dem zu adoptierenden Kind nach dessen Einreise bereits eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft begründet und beim Familiengericht einen Antrag auf Adoption gestellt haben.