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Aufforderung zum Personalgespräch während der Krankheit

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Kann ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer während der Zeit der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erwarten, dass er zu einem Personalgespräch erscheint? Grundsätzlich nein, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG). Aber es gibt Ausnahmen. Der Arbeitgeber kann solches verlangen, wenn dieses aus betrieblichen Gründen zwingend erforderlich ist (bspw. weil der Arbeitnehmer über solitäres Wissen verfügt) und es ihm zusätzlich gesundheitlich zugemutet werden kann.

Für beides trägt der Arbeitgeber die Beweislast,was ihm insbesondere bei der gesundheitlichen Zumutbarkeit schwer fallen dürfte. Denn einen direkten Zugang zu den Krankheitsdaten hat der Arbeitgeber nicht.

BAG vom 2.11.2016 zum Az. 10 AZR 596/15