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Beseitigungsanspruch bezüglich einer Klimaanlage

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Mieter einen Anspruch auf Beseitigung einer Klimaanlage an der Hausfassade im Eingangsbereich hat, soweit die Eigentümergemeinschaft anderes beschlossen hat.

AG Münschen vom 27. Juli 2020 - 481 C 16084/19

Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Es ist immer wieder erstaunlich, wie häufig Gericht solche – eigentlich eindeutigen – Fälle entscheiden müssen. Eine fundierte Rechtsberatung hätte dem Mieter einige Kosten erspart.“