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Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der sogenannte „gelbe Schein“, ist kein Beweis einer Erkrankung des Arbeitnehmers. Er ist ein sogenannter prima facie-Beweis, also ein Beweis des ersten Anscheins. Dieser kann grundsätzlich vom Arbeitgeber erschüttert werden. In einer Entscheidung von Ende Juli 2020 stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln nunmehr klar, dass zur Erschütterung dieses Anscheinsbeweises alleine die Tatsache, dass eine Arbeitsunfähigkeit kurz nach Erteilung einer Abmahnung eingetreten war, nicht ausreichend sei.

LAG Köln vom 25. Juni 2020 - 6 Sa 664/19

Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Auch wenn vorliegend der Arbeitgeber keinen Erfolg hatte, so zeigt die Entscheidung doch, dass Arbeitgeber bei vorliegender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht grundsätzlich machtlos sind. Welches Niveau ausreichend ist, um den Anscheinsbeweis zu erschüttern, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Wir beraten Sie gern.“