Das Aufstellen eines Tiny House ist genehmigungsbedürftig
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Das Aufstellen eines Tiny House ist genehmigungsbedürftig, so das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Zwar sind solche Kleinhäuser in der Regel mobil, da sie auf Rädern stehen. Das aber sei nicht maßgeblich, da es auf die vorrangig ortsfeste Verwendungsabsicht des Eigentümers ankomme.
OVG Berlin-Brandenburg vom 29.09.2021 - Az. 2 S 23/21