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Das Aufstellen eines Tiny House ist genehmigungsbedürftig

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Das Aufstellen eines Tiny House ist genehmigungsbedürftig, so das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Zwar sind solche Kleinhäuser in der Regel mobil, da sie auf Rädern stehen. Das aber sei nicht maßgeblich, da es auf die vorrangig ortsfeste Verwendungsabsicht des Eigentümers ankomme.

OVG Berlin-Brandenburg vom 29.09.2021 - Az. 2 S 23/21