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Definition einer Wohngruppe im Sinne des SGB XI

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Wohngruppen im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherung) genießen einige Vorteile. Insbesondere geht es hier um den Wohngruppenzuschlag, einen Pauschalbetrag von 200,- € im Monat je Bewohner, den diese zur Administration ihrer Wohngruppe einsetzen können.

Erstmalig hat sich jetzt ein Sozialgericht mit der Definition des begriffs Wohngruppe auseinandergesetzt und diesen sehr weit gezogen – und der bisher üblichen Definition aus dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 17.4.2013 eine Absage erteilt. nach Auffassung des SG widersprechen eigene Briefkästen, ein eigenes Duschbad und eine eigene Pantry-Küche nicht der Annahme einer Wohngruppe.

SG Münster vom 14.03.2014