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Diskriminierung junger Arbeitnehmer und Entlastung des Arbeitgebers

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Sucht ein Arbeitgeber in einer an „Berufsanfänger“ gerichteten Stellenanzeige „Hochschulabsolventen / Young Professionells“ und lehnt er einen 36jährigen Bewerber mit Berufserfahrung  ab, so ist dies ein Indiz für eine Benachteiligung dieses Bewerbers wegen seines Alters. Der Arbeitgeber trägt dann die Beweislast dafür, dass ein solcher Verstoß nicht vorgelegen hat. Dazu ist ausreichend, dass er sich darauf beruft, dass der Bewerber aufgrund seiner im Vergleich zu den Mitbewerbern schlechteren Examensnoten nicht in die eigentliche Bewerberauswahl einbezogen worden ist.

BAG vom 24.01.2013 zum Az. 8 AZR 429/11