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Doppelte Rauchmelder müssen geduldet werden

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

In vielen Bundesländern sieht das Baurecht vor, dass Wohnungseigentümer ihre Wohnungen mit rauchmeldern ausstatten müssen. Kein Problem, wenn eine Wohnungseigentümergemeinscahft (WEG) das so beschließt und die Rauchmelder durch eine Fachfirma warten lässt. Aber was ist mit den Eigentümern, die ihre Wohnung schon längst mit eigenen Meldern ausgestattet hatten? Auch die müssen die (nunmehr doppelten) Melder dulden entschied jetzt der Bundegerichtshof (BGH). Das Gericht begründete das damit, dass durch den Einbau einheitlicher Melder und einer einheitlichen Wartung ein deutlich höheres Maß an Sicherheit gewährleistet werden kann als bei einer individuellen Lösung.

BGH vom 7.12.2019 zum Az. V ZR 273/17

 

Der praxistipp von rechtsanwalt Foerster: „Nicht entschieden ist, wenn der Eigentümer die Wartung der Melder durch Mietvertrag auf seinen Mieter übertragen hat. Denn diesen Vertrag kann er nicht einseitig ändern. Der Mieter wird sich jedoch wehren, nunmehr für das, was er zuletzt selber erledigt hat, Kosten tragen zu müssen.“