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Ehebedingter Nachteil durch Arbeitsplatzwechsel während der Ehe

Mitgeteilt von Ehemalige

Ein ehebedingter Nachteil iSd. § 1578 b BGB liegt nicht vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht oder eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit aufgibt, sondern auch dann, wenn er ehebedingt seinen Arbeitsplatz wechselt und dadurch Nachteile erleidet. 

BGH, Beschluss vom 13.03.2013 – XII ZB 650/11

Es handelt sich um eine weitere Entscheidung zu den ehebedingten Nachteilen. Ist ein Nachteil vorhanden, muss die Ehebedingtheit im Sinne strenger Kausalität konkret festgestellt werden. Dabei scheiden Umstände, die vor der Eheschließung gelegen haben ebenso aus, wie solche Umstände, die zwar während der Ehezeit auftreten, aber dem persönlichen Lebensrisiko zuzuordnen sind wie eine Erkrankung.