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Eigentümerversammlung an einem Feiertag

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Beschlüsse einer Eigentümerversammlung, die an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag (im konkreten Fall war es Christi Himmelfahrt) stattfindet, können erfolgreich angefochten werden, weil bereits die Einladung fehlerhaft ist. Denn diese Tage dienen der Erholung, Regeneration und Zerstreuung, so das Amtsgericht Biedenkopf.

AG Biedenkopf vom 14.09.2020 zum Az. 50 C 208/19)

Der Kommentar von Rechsanwalt Foerster: „Das besondere an dem Fall war, dass alle Wohnungseigentümer moslemischen Glaubens waren. Da das Gericht aber nicht mit religiösen Aspekten argumentierte, kam es folgerichtig zur Anfechtbarkeit aller Beschlüsse, auch wenn der konkrete christliche Feiertag für Moslems keine Bedeutung hat.