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Ein zu enger Stellplatz rechtfertigt eine Kaufpreisminderung

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Einen kuriosen Fall hatte das OLG Braunschweig zu entscheiden. Der Käufer eine Neubau-Eigentumswohnung hatte einen Garagenplatz mitgekauft. Diesen konnte er mit seinem Mittelklassewagen nur mit erheblichem Rangieraufwand nutzen. Das rechtfertigt eine Kaufpreisminderung, so das OLG. Denn bei einem Stellplatz kann erwartet werden, dass dieser mühelos erreicht werden kann. Für das Gericht spielte dabei keine Rolle, dass der Parkplatz der niedersächsischen Garagen- und Stellplatzverordnung entsprach.

OLG Braunschweig vom 20.06.2019 - 8 U 62/18

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Maßgeblich war aber auch, dass es sich bei der Immobilie auf Grund Preis und Lage um eine gehobene Kategorie handelte. Die Entscheidung ist daher nicht ohne weiteres auf einfachere Eigentumswohnungen zu übertragen.“