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Entlassung eines Betreuers wegen Impfverweigerung

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers nicht zur Entscheidung angenommen – und damit abgewiesen. Er war entlassen worden, weil er sich geweigert hatte, seine 93-jährge, an Demenz erkrankte Betreute gegen das Covid-19-Virus impfen zu lassen. Der Betreuer sah ein zu hohes Risiko in den gegenwärtigen Impfungen, dem alle drei Instanzen aber nicht folgen mochten.

BVerfG vom 2.6.2021 zum Az. 1 BvR 1211/21

Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Wichtig zum Verständnis der Entscheidung ist, dass die Betreute wegen ihrer Demenz keine eigene Entscheidung mehr treffen konnte und auch früher nie getroffen hatte. In einem solchen Fall wäre der Betreuer nämlich an diesen Wunsch gebunden. Liegen aber keine früheren Willensbekundungen für oder gegen eine Impfung vor, hat sich ein Betreuer nach der herrschenden Meinung in der Medizin zu richten. Und die spricht bei 93-Jährigen eindeutig zu Gunsten einer Impfung.“