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Ersatz von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Wer mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, kann einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens beauftragen. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeuges gehören zu den mit den Schäden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen. Dies gilt jedenfalls, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. Dem Geschädigten obliegt allerdings eine gewisse Plausibilitätskontrolle aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots. Verlangt der Sachverständige Preise, die deutlich überhöht sind, kann die Beauftragung als nicht erforderlich angesehen werden und der Geschädigte erhält keine Erstattung. Dies kann auch gelten, wenn der Schaden am PKW nur gering ist. Die gegnerische Versicherung wird dann einwenden, die Erstellung eines Kostenvoranschlages hätte genügt.

BGH zum Az. VI 50/15