Fristlose Kündigung wegen Bedrohung eines Vorgesetzten gerechtfertigt
Mitgeteilt von Ehemalige
Die fristlose Kündigung eines Angestellten, der seinen Vorgesetzten in strafrechtlich relevanter Art und Weise bedroht und unter anderem mit den Worten „Ich hau dir vor die Fresse“ beleidigt, ist rechtswirksam.
Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteilt vom 07.11.2012 – 6 Ca 1749/12 –