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Fristlose Kündigung wegen Bedrohung eines Vorgesetzten gerechtfertigt

Mitgeteilt von Ehemalige

Die fristlose Kündigung eines Angestellten, der seinen Vorgesetzten in strafrechtlich relevanter Art und Weise bedroht und unter anderem mit den Worten „Ich hau dir vor die Fresse“ beleidigt, ist rechtswirksam.

Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteilt vom 07.11.2012 – 6 Ca 1749/12 –