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Geräusche durch ein Altenheim müssen hingenommen werden

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Geräusche von Bewohnern eines Altenheimes müssen hingenommen werden, so das Oberverwaltungsgericht NRW. Die Nutzung eines Heimes sei baurechtliche als Wohnnutzung zu qualifizieren. Damit verstehe es sich von selbst, dass Lautäußerungen von kranken oder Bewohnern mit Behinderung, auch wenn sie auf einem benachbarten Grundstück deutlich wahrgenommen werden können, keine schädliche Umwelteinwirkung seien.

OVG NRW vom 30.03.2020 - 10 B 312/20