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Häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Bis zuletzt war umstritten, ob häusliche Pflege in Form der Vermeidungspflege oder der Sicherungspflege auch in Wohngemeinschaften zu gewähren ist, sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt – wenngleich dieses vielfach praktiziert wird.

Dem hat jetzt das LSG Baden-Württemberg ein deutliches Zeichen hinzugefügt. Zumindest dann, wenn der Versicherte in einer Wohngemeinschaft lebt, weil ein eigenständiges Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist, stelle die Wohngemeinschaft einen geeigneten Ort im Sinne des §37 Abs. 2 S. 1 SGB V dar.

LSG Baden-Württemberg vom 17.12.2013