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Kein Anspruch auf Rückzahlung einer ungültigen Nachzahlung

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine Jahresabschlussrechnung einer WEG fehlerhaft ist und wirkt sich dieses auf eine Nachzahlungspflicht eines WEG-Eigentümers aus, hat dieser keinen Anspruch auf eine Rückzahlung, wie der BGH jüngst entschied. Vielmehr gehe der Innenausgleich vor. Der Eigentümer hat nur einen Anspruch darauf, dass der ihm zustehende Betrag durch eine intere Verrechnung im Abrechnungssystem der WEG erstattet wird.

BGH vom 10.07.2020 - V ZR 178/19