Kein Ehrschutz innerhalb der Familie – auch nicht bei WhatsApp
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Dass ehrverletztende Nachrichten in Massen über WhatsApp und vergleichbare Dienste verbreitet werden, ist bekannt. Auch wennn nicht ganz einfach, so kann man sich doch häufig dagegen wehren. Nicht aber, wenn es innerhalb einer Familie geschieht, so das OLG Frankfurt/Main. Hier hatte die Schwiegermutter per WhastApp gegenüber ihrer Schwester und ihrer Tochter behauptet, ihr Schwiegersohn misshandle andere Familienmitglieder, woraufhin dieser auf Unterlassen klagte. Ohne Erfolg, befand das OLG. Im ensten Familienkreis bestehe ein ehrschutzfreier Raum, der es ermöglicht, sich frei aussprechen zu können, ohne eine gerichtliche Verfolgung fürchten zu müssen.
OLG Frankfurt/Main vom 17.1.2019 zum Az. 16 W 54/18
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Das gilt aber nur soweit, wie eine geschlossene WhatsApp-Gruppe genutzt wird, auf die außenstehende (Freunde, Nachbarn etc.) keinen zugrif haben.“