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Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Handyverbot

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Das Verbot des Arbeitgebers, private Handys während der Arbeitszeit zu nutzen, unterfällt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.

BAG vom 17.10.2023 - 1 ABR 24/22