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Keine Abwertung einer Eigentumswohnung durch Abfallcontainer

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Ein Ehepaar hatte eine Wohnung gehobenen Niveaus in einem Neubaugebiet erworben. Bei Abschluss des Kaufvertrages war ihm nicht bekannt, dass genau gegenüber die Stadt später eine Containeranlage für Altglas und Altpapier aufbauen würde. Das Ehepaar fühlte sich arglistig getäuscht und verlangte Reduzierung des Kaufpreises um 30.000 €. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies diese Klage jedoch ab. Auch in Wohnviertel mit gehobenen Quadratmeterpreisen müsse die Abfallentsorgung sichergestellt sein. Notwendigerweise damit einhergehende Beeinträchtigungen sein unvermeidbar und daher hinzunehmen.

OLG Düsseldorf vom 21.01.2020 - Az. I-21 U 46/19