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Keine Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Arbeitszimmer

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Wird ein Eigenheim innerhalb von 10 Jahren veräußert, kann Spekulationssteuer anfallen, es sei denn, es ist eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gegeben. Und das gilt dann auch für das häusliche Arbeitszimmer, was ja gerade nicht Wohnzwecken dient.

BFH vom 01.03.2021 - IX R 27/19

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Dabei kommt des dem Bundesfinanzhof nicht darauf an, in welchem Umfang das Arbeitzimmer zumindest auch zu Wohnzwecken genutzt wird. Das Gesetz kenne keine Bagatellgrenze, womit bereits einen geringe Nutzung zu Wohnzwecken ausreichend sei.“