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Klage gegen rauchende Nachbarn

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Ein Eigentümer einer Einliegerwohnung klagte gegen den Eigentümer der Nachbarwohnung sowie gegen dessen Mieter, durch dessen übermäßiges Rauchen er sich gestört fühlte. Das war nur zur Hälfte erfolgreich. Denn anders als gegen den Nachbareigentümer hätte der Klage gegen den Nachbarmieter ein Schlichtungsverfahren vorausgehen müssen.

LG Frankfurt/Main vom 11.4.2019 - 2-13 S 6/17

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Die Entscheidung bezieht sich zunächst nur auf das Hessische Schlichtungsgesetz (HSchlichtG) i.V.m. §15a EGZPO, ist aber auf vergleichbare landesrechtliche Schlichtungsgesetze übertragbar.“