Kosten eines Rechtsanwaltes bei Flugverspätung
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Flugverspätungen sind ärgerlich, immerhin werden Fluggäste besser entschädigt, als das Bahnfahrer gewohnt sind. Zu befassen hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr mit hierbei entstehenden Anwaltskosten. Und er stellte fest, das diese nicht erstattet werden müssen, wenn die Fluggesellschaft auf ihre Verpflichtungen nach der Fluggastrechteverordnung hingewiesen hat und sich auch nicht in Verzug befindet.
BGH vom 12.2.2019 zum Az. X ZR 24/18
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Im Internet tummeln sich einige Portale, die eine unproblematische Vertretung der Rechte des Fluggastes versprechen. Aber Achtung: Ihre Gebühren ziehen diese Portale – wegen der Rechtsprechung des BGH – regelmäßig von der Entschädigung ab, die die Fluggesellschaft zu zahlen hat. Kostenlos ist dieser Service im Internet nie.“