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Attest schon ab dem ersten Tag

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Ein Arbeitgeber kann von einem Arbeitnehmer ohne jegliche Voraussetzungen die Vorlage eines ärztlichen Attestes vom ersten Krankheitstag ab verlangen.  Die von Gewerkschaften und in der Literatur vertretene Auffassung, dass dieses nur nach „billigem Ermessen“ geschehen dürfe, der Arbeitgeber also einen nachvollziehbaren Grund hierfür angeben müsse, wird vom Bundesarbeitsgericht in seiner jüngsten Entscheidung abgelehnt.

BAG vom 14.11.2012 zum AZ. 5 AZR 886/11