Koch Lemke Machacek PartGmbB

Kündigung bei Verdacht einer Straftat

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Ein Vermieter kann auch schon bei Verdacht auf eine Straftat das Mietverhältnis fristlos kündigen, so das AG Frankfurt/Main. Maßgeblich sei dabei allerdings eine Außenwirkung der Straftat. Die war vorliegend gegeben, da dem Mieter Rauschgifthandel vorgeworfen wurde.

AG Frankfurt/Main vom 6.2.2019 - 33 C 2815/18

Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Das Besondere an dieser Entscheidung war, dass die eigentlichen Mieter die Eltern des strafrechtlich Angeschuldigten waren. Dessen Fehlverhalten müssten sich die Eltern aber zurechnen lassen, so das AG.“