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Mangelhaftigkeit auch bei Einhaltung aller DIN-Normen

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Ein hartes Urteil für das Bauunternehmen: In den Keller drang Wasser ein, der Eigentümer verlangte, dass die Abdichtung neu zu schaffen sei. Das Bauunternehmen verteidigte sich ddamit, dass es alle DIN-Normen eingehalten habe – was auch der gerichtliche Sachverständige bestätigte. Dennoch verurteilte das Gericht das Bauunternehmen zur Erneuerung. Eine reine Nachbesserung reiche nicht aus. Der Grund: Die DIN-Zertifizierung sei unbeachtlich. Der Kunde habe auf jedem Fall einen Anspruch auf einen trockenen Keller.

OLG Hamm vom 14.08.2019 - 12 U 73/18

Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „DIN-Normen sind keine Gesetze. Sie sind nur antizipierte Sachverstöndingegutachten, können also auch hinter der Aussage eines Sahverständigen, dass im vorliegenden Fall eine Abdichtmethode nicht funktionieren kann, zurücktreten.“