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Mietendeckel in Berlin – Eilantrag

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Ein Eilantrag gegen den Mietendeckel ist in Berlin gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht führte aus, dass bei einer einstweiligen Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes ein besonders strenger Maßstab anzulegen sei. Dieser Maßstabstelle stelle dann sehr hohe Anforderung an die Darlegung, dass die vom Antragsteller behaupteten Nachteile gegenwärtig und in ihrer Wiese irreversibel seien. Wenn aber zur Begründung nur wirtschaftliche Nachteile genannt würden, die Einzelne durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sei dieses hohe Niveau nicht erreicht. Erreicht wäre es erst dann, wenn die wirtschaftlichen Nachteile existenzbedrohende Ausmaße annehmen würden.

BVerfG vom 28.10.2020 - 1 BVR 972/20

Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Das Bundesverfassungsgericht stellt in dieser Eilentscheidung ausschließlich auf die Folgenabwägung ab und kann richtigerweise keine wirklich gravierenden – existenzbedrohenden – Auswirkungen dieses Gesetzes auf Vermieter feststellen. Insoweit hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der eigentlich interessanten Frage, ob ein gesetzlicher Mietendeckel verfassungsrechtlich zulässig ist, überhaupt nicht befasst. Daher kann meiner Meinung nach diese Entscheidung auch nicht als Präjudiz für das Hauptsacheverfahren gesehen werden.