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Mieter muss Einbau von Rauchwarnmelder dulden

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Ein Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern dulden. Eigentlich sollte das wegen der nicht zu bestreitenden Erhöhung der Sicherheit eine Selbstverständlichkeit sein.

Sie ist es aber dann nicht, wenn der Mieter zuvor auf eigene Rechnung Rauchmelder angebracht hat. In zwei Entscheidungen entschied nun der BGH dennoch gegen die Mieter. Er begründete dieses zum einen mit der gesetzlichen Verpflichtung der Vermieter (bis heute immer noch nicht in allen Bundesländern!), Umstände also, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind (§55b Nr. 6 BGB). Zum anderen argumentiert der BGH damit, dass Einbau und Wartung aller Brandmelder aus einer Hand ein höchst mögliches Maß an Sicherheit bietet.

BGH vom 17.06.2015 zum Az.: VIII ZR 216/14