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Modernisierungskosten müssen aufgeschlüsselt werden

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Modernisierungskosten könnnen auf den Mieter umgelegt werden. Dazu müssen diese aber aufgeschölüsselt werden, so das Landgericht Hamburg. Der Vermieter hatte den Fehler gemacht, die Modernisierungskosten nur als einen Betrag (Gesamtkostenanteil) dem Mieter zu nennen. „Formell unwirksam“ so das Landgericht. Die Gesamtkosten hätten nach den einzelnen Gewerken aufgeschlüsselt und für den Mieter nachvollziehbar dargestellt werden müssen.

LG Hamburg zum Az. 307 S 50/18