Nachlasspflegschaft bei verstorbenem Mieter
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Verstirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Was aber tun, wenn die Erben nicht ermittelbar sind, potentielle Erben sich nicht rühren, der Vermieter aber die Wohnung neu vermieten will? Anders noch als die Vorinstanz gab das OLG Brandenburg dem Antrag des Vermieter auf eine Nachlasspflegschaft statt. Voraussetzung sei nur, dass der Vermieter zuvor außergerichtlich die Rückgabe der Mietsache versucht haben muss.
OLG Brandenburg vom 13.04.2021 - Az. 3 W 35/21
Der Hinweis von Rechtsanwalt Foerster: „Ein werthaltiger Nachlass muss in der Wohnung nicht vorhanden sein!“