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Örtliche Zuständigkeit bei Annulierung eines Teilfluges

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Fällt nur ein Teilflug eines auf einheitlicher Buchung beruhenden Fluges aus, kann der Ausgleichsanspruch vor dem Gericht des ersten Ablugsortes geltend gemacht werden.

EuGH vom 20.2.2020 - C 606/19

Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Eine weitere, verbraucherfreundliche Entscheidung des EuGH. Im konkrete Fall blieb dem hamburger Fluggast somit eine Klage vor einem Gericht in Madrid erspart, von wo er aus als dritten Teilflug nach San Sebastian gestartet wäre. Aber dieser Flug fiel aus.“