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Prozesskostenhilfe für eine WEG?

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Das ist grundsätzlich möglich, so der Bundesgerichtshof. Voraussetzung sei allerdings, dass weder die Wohnugnseintümergemeinschaft, noch die einzelnen Wohnungseigentümer die Prozesskosten aufbringen können.

BGH vom 21.03.2019 zum Az.  V ZB 111/18