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Rechtmäßige Kündigung eines Mietvertrages bei Beleidigung des Hausmeisters

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Ein Mieter hatte den Hausmeister, der beim Vermieters angestellt war, mehrfach starkt beleidigt. Der Vermieter kündigte daher fristlos- und hatte Erfolg. Das Amtsgericht Gronau entschied, dass der Mitarbeiter der Sphäre des Vermieters zuzurechnen sei. Das Verhalten des Mieters sei derart grob pflichtwidrig, dass es dem Vermieter nicht zumutbar sei, weiter an dem Mietvertrag festzuhalten.

AG Gronau vom 19.11.2018 - 2 C 121/18

 

Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Das Gericht ging so weit, dass es dem Mieter nicht einmal eine Frist zur Räumung zugestand. Dazu sei das Vertrauensverhältnis zu sehr und irreperabel zerstört.“